Planen Sie eine Reise nach Deutschland oder durch Europa? Dann sollten Sie sich über eine wichtige Neuerung informieren: Ab dem 12. Oktober 2025 führt Deutschland schrittweise das europäische Ein- und Ausreisesystem (Entry-Exit-System – EES) ein. Diese Änderung betrifft alle Reisenden aus Drittstaaten, die in den Schengen-Raum einreisen möchten. In unserem Ratgeber erfahren Sie, was sich für Sie als Reisender konkret ändert, welche Vorteile das neue System bringt und wie Sie sich optimal auf die neuen Abläufe vorbereiten können.
Was ist das Ein- und Ausreisesystem (EES)?
Das EES ist ein digitales System, das die Ein- und Ausreise von Personen aus Nicht-EU-Ländern in den Schengen-Raum zentral erfasst. Es ersetzt das bisherige analoge Stempelsystem in Reisepässen durch eine moderne, digitale Datenerfassung. Alle 29 Schengen-Staaten werden das System über einen Zeitraum von sechs Monaten bis April 2026 einführen.
Wichtig: Das EES betrifft ausschließlich Drittstaatsangehörige – also Reisende, die nicht Bürger eines EU-Landes sind. Für EU-Bürger ändert sich nichts an den gewohnten Einreiseverfahren.
Schrittweise Einführung in Deutschland: Kontrollierter Start für stabile Abläufe
Deutschland hat gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium und der Bundespolizei sowie zahlreichen Partnern aus Behörden und Industrie die Planungen für das EES abgeschlossen. Der Start erfolgt bewusst stufenweise:
- 12. Oktober 2025: Flughafen Düsseldorf (Pilotbetrieb)
- Anschließend: Flughafen Frankfurt am Main und Flughafen München
- Bis 9. April 2026: Sukzessive Anbindung aller weiteren Flughäfen und Häfen an den Seeaußengrenzen
Ziel der gestaffelten Einführung: Der Echtbetrieb soll kontrolliert hochgefahren werden, um jederzeit stabile Grenzkontrollprozesse zu gewährleisten. Dies schafft die nötige Flexibilität, auf mögliche technische Schwierigkeiten zu reagieren und unzumutbare Wartezeiten für Reisende zu vermeiden.
Wichtig: Ursprünglich war der Vollbetrieb des EES bereits für November 2024 geplant. Aufgrund erheblicher technischer Herausforderungen bei der Bereitstellung eines stabilen EU-Zentralsystems wurde der Start verschoben – eine Entscheidung, die letztendlich Ihnen als Reisenden zugutekommt, da so reibungslose Abläufe sichergestellt werden.
Was wird erfasst? Die biometrischen Daten im Detail
Beim EES werden verschiedene Datentypen von Drittstaatsangehörigen gespeichert:
Alphanumerische Daten:
- Name und Vorname
- Geburtsdatum
- Reisedokumentdaten
- Zeitpunkt und Ort der Ein- und Ausreise
Biometrische Merkmale:
- Vier Fingerabdrücke
- Gesichtsbild
Die erfassten Daten werden drei Jahre lang gespeichert und anschließend automatisch gelöscht. Bei Personen, die die erlaubte Aufenthaltsdauer überschreiten, verlängert sich die Speicherdauer auf fünf Jahre.
Welche Reisenden sind betroffen?
Das EES erfasst alle Drittstaatsangehörigen, die berechtigt sind, sich kurzfristig im Schengen-Gebiet aufzuhalten. Dies umfasst:
- Visumsbefreite Reisende (z.B. aus den USA, Kanada, Australien, Japan)
- Reisende mit Kurzaufenthaltsvisum
Vorteile des neuen Systems: Mehr Sicherheit und Effizienz
Das EES ersetzt das bisherige analoge Abstempeln der Reisedokumente durch eine digitale Erfassung der Ein- und Ausreisedaten. Dies bringt konkrete Verbesserungen mit sich:
Erhöhte Sicherheit an den EU-Außengrenzen:
- Verbesserte Identitätsprüfung durch biometrische Daten
- Erschwerung von Identitätsbetrug
- Bessere Nachvollziehbarkeit, wie lange sich Personen im Schengen-Gebiet aufgehalten haben
- Zuverlässige Erkennung, ob die erlaubte Aufenthaltsdauer überschritten wurde
Effizientere Grenzkontrollen:
- Digitale Erfassung beschleunigt langfristig die Abläufe
- Erkennung und Beendigung unerlaubter Aufenthaltsverlängerungen
- Verlässliche Daten über Personen, die sich unerlaubt in der Europäischen Union aufhalten
Praktische Tipps für Ihre Reisevorbereitung
Informieren Sie sich rechtzeitig: Betroffene Reisende können sich vor ihrer Einreise nach Deutschland bei folgenden Stellen über die geltenden Bestimmungen und deren Umsetzung informieren:
- Deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate)
- Fluggesellschaften
- Bundespolizei (zuständig für Grenzkontrollen)
Längere Wartezeiten einplanen: In der Anfangsphase können die Grenzkontrollen länger dauern als gewohnt. Reisende aus Drittstaaten sollten zusätzliche Zeit für die erstmalige biometrische Erfassung einkalkulieren. Die deutschen Behörden haben jedoch Ausgleichsmaßnahmen vorbereitet, sollte es zu unzumutbaren Wartezeiten kommen.
Keine Verweigerung möglich: Die Abgabe der biometrischen Daten ist verpflichtend. Reisende, die sich weigern, wird die Einreise in den Schengen-Raum verweigert.
Gültigkeit der Daten: Einmal erfasste biometrische Daten bleiben drei Jahre gültig. Bei wiederholten Reisen in diesem Zeitraum entfällt die erneute Erfassung, was die Grenzkontrollen beschleunigt.
Das neue Ein- und Ausreisesystem markiert einen wichtigen Schritt in der Modernisierung der europäischen Grenzkontrollen. Die bewusst gewählte stufenweise Einführung stellt sicher, dass technische Herausforderungen frühzeitig erkannt und behoben werden können. Während in der Anfangsphase mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist, werden die digitalen Verfahren langfristig zu effizienteren und sichereren Grenzübergängen beitragen. Reisende aus Drittstaaten sollten sich rechtzeitig über die neuen Abläufe informieren und entsprechend mehr Zeit für Grenzkontrollen einplanen.
Quelle: Eine Pressemitteilung des Bundesministerium des Inneren
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