Timesharing
Immer wieder ist in Anzeigen und Werbeangeboten von Timesharing zu lesen, doch was ist das überhaupt?
Unter Timesharing wird ein Wohnrecht in einem Hotel oder einer Ferienwohnung über einen festen Zeitraum verstanden. Durch die Zahlung eines bestimmten Betrages wird das Recht erworben, für einen festgelegten Zeitraum, zum Teil zu einem fixen Termin, eine Wohnung oder ein Appartement in einem Hotel an einem Urlaubsort zu nutzen. Die Einzelheiten, die die Nutzung betreffen, unterscheiden sich zwischen den einzelnen Anbieter sehr stark, sodass hier nicht von einer einheitlichen Regelung gesprochen werden kann.
Darüber hinaus ist es üblich, dass die am Timesharing beteiligten Personen, ähnlich einer Wohneigentümergemeinschaft, jährlich eine Servicegebühr bezahlen, von der Instandhaltungskosten u.ä. beglichen werden.
Gewinne werden mit derartigen Anlagen nur selten erzielt, sodass eine häufig im Vorfeld des Vertragsabschlusses versprochene Auszahlung von Gewinnen an die Beteiligten nur in Ausnahmefällen erfolgt. In der Regel kann ein Kleinanleger mit einem solchen Modell kein Geld verdienen, sich aber an seinem bevorzugten Urlaubsort eine „eigene“ Wohnung zulegen.
Es sollte bedacht werden, dass viele Timesharing-Modelle eine sehr lange Laufzeit haben, wer seinen Urlaub also die nächsten 20 nicht am gleichen Ort verbringen möchte, sollte besser die Finger von einem solchen Angebot lassen. Für denjenigen, der immer wieder an einen bestimmten Ort fährt, lohnt es sich auf jeden Fall, sich einmal über derartige Konzepte zu informieren.
Wie immer bei Angeboten, die mit einer größeren Investition verbunden sind, gilt auch hier, dass der Vertrag vor der Unterschrift gründlich geprüft werden sollte, denn schwarze Schafe gibt es überall!