Krankenkassenkarte gilt nun auch in Mazedonien

Ehic gilt für Mazedonien-Touristen
Wie in Ländern der EU kann jetzt auch die Europäische Krankenversichertenkarte (Ehic) genutzt werden. Der Einsatz der Ehic soll das Verfahren zur Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen erleichtern. Darauf weist die Barmer hin. Wer Hilfe vom Arzt oder im Krankenhaus braucht, legt einfach die EHIC vor. Damit belegt man seinen Anspruch auf sofort notwendige Sachleistungen, die sich nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland verschieben lassen.

Allerdings gelten in Mazedonien einige Regelungen, die sich von der Situation in Deutschland deutlich unterscheiden. So liegen die Zuzahlungen bei ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung, für Medikamente oder das Krankenhaus bei maximal 20 Prozent der Kosten. Solche Kosten oder ein eventuell erforderlicher Rücktransport nach Deutschland lassen sich nur privat absichern. Wer als Tourist seine Behandlung trotz der Ehic erst einmal selber bezahlen muss, sollte sich eine Rechnung geben lassen, aus der alle Leistungen von Arzt oder Krankenhaus hervorgehen. Das ist dann Grundlage für die Krankenkasse zuhause zu entscheiden, ob und gegebenenfalls wie hoch eine Erstattung möglich ist.

Die Ehic oder alternativ eine provisorische Ersatzbescheinigung kann bei der Krankenkasse in Deutschland beantragt oder via Internet bestellt bzw. ausgedruckt werden.

Pressetext der Barmer vom 24.10.2008

 
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